Mit dem für den 1. Januar 2024 geplanten Gesetz zur Erleichterung von #Balkonkraftwerken kommt eine Anhebung auf 800 W und die Erlaubnis für rückwärts drehende Zähler. In diesem Artikel findet ihr eine Zusammenfassung der Beschlüsse: https://energiewende-tipps.de/stromzaehler-duerfen-bei-balkonkraftwerken-bald-rueckwaerts-laufen/
@ews
"die Erlaubnis für rückwärts drehende Zähler."
Vs.
Balkonkraftwerke dürfen bei Erwerb auch dann direkt angeschlossen werden, wenn noch ein rückwärts drehender Zähler installiert ist. Dieser wird jedoch vier Monate nach Anmeldung (also spätestens fünf Monate nach Installation) ausgetauscht.
Bedeutet das, ich "erhalte" für meinen Solarstrom nicht nur die läppische "#Einspeisevergütung" sondern den Arbeitstarif in voller Höhe?